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3. Die Geschichte der Vorstadtburger

Es kommt selten vor, dass innerhalb einer Einwohnergemeinde zwei Burgergemeinden bestehen. In Laufen ist dies der Fall, nebst der Stadtburgergemeinde besteht auch die Vorstadt-Burgergemeinde                                                                                               


Link zur Geschichte:
www.de.wikipedia.org/wiki/Laufen_Stadt

www.baselland.ch/laufen-htm.275637.0.html


• Wie kam es dazu?

• Das ursprüngliche Siedlungsgebiet war der Dinghof Laufen, rechtsufrig der Birs gelegen. Sein Kernstück lag im Gebiet der späteren St. Martinskirche (heutige Friedhofskapelle).Aus dieser frühmittelalterlichen Niederlassung sind die beiden Burgergemeinden hervorgegangen.

• Der Dinghof er streckte sich über die drei heutigen Gemeindegebiete Röschenz, Wahlen und Laufen. Das Ding, die Versammlung aller Dinghofleute, fand alljährlich am Tag nach Gallus, (17. Oktober) beim Dinghof neben der St. Martinskirche statt.

• Als im Dezember 1295 die Stadt gegründet wurde, schied ein Teil aus dem Dinghofverband aus und wurde durch den Freiheitsbrief selbständig. Somit war die Stadt entstanden. Was draussen verblieb, vor den Toren, gehörte weiterhin den Lehensherren, welche auf Schloss Zwingen sassen. Die letzten Lehensherren waren die Ramsteiner, die ein weites Gebiet am Blauen und im Sundgau verwalteten. Als der letzte Ramsteiner im Jahr 1459 verstarb, ohne männliche Nachkommen zu hinterlassen, fiel das Lehen an das Bistum Basel zurück.

• Mit der Stadtgründung 1295 zerfiel die Vogtei Zwingen in zwei Verwaltungseinheiten. Jede, in bezug auf die politische Ordnung, besass im Bistum eigene Rechte. So bildete die Stadt Laufen innerhalb der Vogtei ein besonderes Amt und hatte das Recht, einen Abgeordneten an die Ständeversammlung zu delegieren. Der andere Teil der Vogtei mit den Dorfschaften Zwingen, Nenzlingen, Blauen, Dittingen, Wahlen und Laufen-Vorstadt war dem jeweiligen Vogt, der auf Schloss Zwingen sass, direkt unterstellt. Dieser grössere Teil wurde in der Ständeversammlung durch den Amtsmeyer vertreten.

• Als am Ende des 13. Jahrhunderts der Dinghof aufgehoben wurde, zogen es die Bewohner des ehemaligen Dinghofes vor, ihre neuen Häuser in der Nähe der neuen Stadtbefestigung aufzubauen. Man vermutet aus Gründen der militärischen Sicherheit. Dieser neue Wohnraum,vor der Stadt, wurde von der Vogtei Zwingen besonders beachtet! Man machte klar, dass mit der Stadtmauer der Kompetenzbereich des Stadtmagistrats aufhörte und die Zuständigkeit des Vogtes begann! Aus Archivakten ist ersichtlich, dass die Huldigung der neugewählten Fürstbischöfe, für die Vogtei, mehrmals in der Vorstadt vollzogen wurde. Die Vorstadt wurde zum geeigneten Besammlungsort der Verteter des Zwingener Amtes ausgewählt.


• Anfangs 16. Jahrhundert wurde unsere Region in die Reformation hineingezogen und erlitt im Bauernaufstand, ums Jahr 1525, grosse Erschütterungen. Um wieder Ordnung in seine Ländereien zu bringen passte der Fürstbischof die veralteten Regionalverträge den neuen Verhältnissen an. Im Jahr 1532 machte der Fürstbischof mit der Stadt Laufen, der Vorstadt, und den Dörfern Wahlen, Röschenz und Liesberg einen Vertrag. Dieser ist für das Städtchen Laufen bedeutungsvoll, denn darin war die Selbständigkeit beider Gemeinden deutlich niedergeschrieben! Trotz dieser klaren Trennung blieben aber die Bedürfnisse beider Laufner Gemeinden die gleichen und die Bürger mussten sich gegenseitig unterstützen um die Ordnung zu erhalten. Der Unterhalt von den gemeinsamen Bauten, wie Wege, Brücken und anderem, war in einem zweiten Punkt im Vertrag von 1532 geregelt: Die Vorstädter sollen nicht weniger wie die im Städtlein behilflich sein. An diese Regelung fügten die Vorstädter die Bedingung an, dass sie nicht durch den Stadtmagistraten, sondern durch die Vogtei Zwingen zu solchen Arbeiten aufgeboten werden sollten. Die zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen den beiden Gemeinden gediehen jedoch nach beiden Seiten immer und festigten sich trotz der Vertragswerke, welche auf politischer Ebene immer wieder zu Uneinigkeit und Streitereien führten. Diese wurden nicht selten vor dem Oberamtsgericht in Zwingen ausgetragen. Die kleine Vorstadtburger -gemeinde war immer wachsam dass sich die grosse Nachbarin nicht zu fest einmischte.

• Die Vorstadt wehrte sich auch dagegen, dass die Einwohnergemeinden der beiden Laufen zusammengeschlossen werden. Im Gegensatz zur Stadt, welche eine Vereinigung der Einwohnergemeinden anstrebte. Die Vorstadt wehrte sich aus Angst, dass durch den Verlust der Einwohnergemeinde auch die Existenz der Burgergemeinde bedroht wäre; zudem bedeutete dies eine Rechtseinbusse. Dieser Streit löste sich aber von selbst durch das kant. Gemeindegesetz vom 6. Dezember im Jahr 1852.

Diese kurze geschichtliche Zusammenfassung kann nicht die ganze Geschichte der Vorstadtburgergemeinde aufzeigen! Falls Sie jedoch mehr über die Geschichte von Laufen und insbesondere der Vorstädter erfahren möchten, so kann das Buch "Laufen Geschichte einer Kleinstadt" empfohlen werden.

Abschliessend das Schlusswort vom Kapitel über die Vorstadtburgergemeinde aus dem Buch "Laufen Geschichte einer Kleinstadt":

Anhand von Archivakten wurde versucht, das Problem der Existenz der zwei Burgergemeinden darzulegen. Eine ähnliche Arbeit ist leider früher nie erfolgt, was mit dazu beiträgt, dass man über den Ursprung der Vorstadtburgergemeinde je länger je mehr im Ungewissen lebte und dadurch Erklärungen erfand, die sich mit den Tatsachen nicht deckten.


Es handelt sich bei der Vorstadt um eine Dorfschaft vor der Mauer, im Amt Zwingen gelegen, die zwar mit dem Städtchen durch enge Verflechtungen verbunden war, aber sich stets leidenschaftlich bemühte, die Eingemeindung mit dem Städtchen zu verhindern. So lebten die Gemeinwesen an die 500 Jahre nebeneinanderher bis zum Verfall des Fürstbistums im Jahre 1792. Die französische Gesetzgebung, der wir von 1793 bis 1815 unterworfen waren, liess die Burgergemeinden eingehen und an ihre Stelle trat die Municipalität. Erst mit der Zuteilung zum Kanton Bern, wurden die ehemaligen Verhältnisse vorübergehend wieder hergestellt, bis dann das neue Gemeindegesetz von 1852 eine Neuordnung brachte, die im Wesentlichen bis heute besteht. 


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